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FG München: privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG hinsichtlich eines entnommenen Arbeitszimmers, wirtschaftliche Teilidentität, Betriebsvermögen, Eigentumswohnung, privates Veräußerungsgeschäft
Urteil vom 16.10.2025 – 13 K 1234/22